Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1986

Geschäftszahl

85/10/0089

Rechtssatz

Prokuristen zählen nicht zu den Personen, die ZUR VERTRETUNG NACH AUSSEN BERUFEN sind (die VStG Novelle BGBl 1983/176 hat insoweit die bisherige Rechtslage nicht geändert).