Verwaltungsgerichtshof
30.09.1985
85/10/0051
GRS wie 1244/80 E 27. Juni 1980 VwSlg 10187 A/1980 RS 3
Eine bloße "Berufungsanmeldung", also die völlig unverbindliche Absichtserklärung über einen späteren Begründungsnachtrag zu einer als Einspruch gegen den Bescheid eines Sozialversicherungsträgers zu deutenden "Anfechtung", genügt dem Mindesterfordernis eines begründeten Entscheidungsantrages nicht (zahlreiche Hinweise auf Vorjudikatur).