Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.11.1988

Geschäftszahl

85/08/0171

Rechtssatz

Bei der Beurteilung des Vorliegens der Sozialversicherungspflicht kommt es im allgemeinen nicht darauf an, wie das zu beurteilende Arbeitsverhältnis von den Vertragspartnern angesehen oder bezeichnet wird. Vielmehr kommt es auf die inhaltliche Gestaltung der Beschäftigung an.