Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1986

Geschäftszahl

85/08/0165

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob ein vom Amt der Landesregierung ausgefertigter Bescheid dem Landeshauptmann zuzurechnen ist (Hinweis E 19.12.985, 85/08/0124).