Verwaltungsgerichtshof
22.10.1987
85/08/0160
GRS wie 83/08/0161 E 25. April 1985 RS 1
Eine Benützungsvereinbarung (bezüglich eines im Gemeinschaftsgut stehenden Grundstückes) ist für die Versicherungspflicht beachtlich. Dies allerdings nur dann, wenn die Benützungsvereinbarung flächenmäßig erfolgt und dadurch von einander getrennte Betriebe entstehen, die jeder auf Rechnung und Gefahr des jeweiligen Benützungsberechtigten geführt werden (Hinweis E 8.5.1963, 0093/63 und E 19.9.1980, 2207/77).