Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.1985

Geschäftszahl

85/08/0153

Rechtssatz

Aus der bloßen Bezeichnung einer Leistung als "Taschengeld" kann noch nicht abgeleitet werden, ob diese ein Entgelt iSd Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, ASVG darstellt oder nicht.