Verwaltungsgerichtshof
18.12.1990
85/08/0151
Mit Rücksicht auf die gem Paragraph 110, ASVG geltende sachliche Abgabenfreiheit kommt ein Ersatz von Stempelgebühren nicht in Betracht.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
86/08/0193