Verwaltungsgerichtshof
30.01.1986
85/08/0147
GRS wie 1859/79 E 27. November 1981 VwSlg 10602 A/1981 RS 1
Der Beitragsvorschreibung nach dem ASVG ist der nach dem Kollektivvertrag gebührende Lohn zugrunde zu legen (VJ); dies gilt auch für kollektivvertragliche Ist-Lohnerhöhungen. Eine derartige Ist-Lohnerhöhungen ausschließende einzelvertragliche Sondervereinbarung verstößt gegen Paragraph 3, Absatz eins, ArbVG und ist unwirksam.