Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.1990

Geschäftszahl

85/08/0134

Rechtssatz

Bei der Mithilfe von Ehegatten in deren wirtschaftlichem Bereich spricht die Vermutung für eine unentgeltliche Beschäftigung als Ausfluß einer familienrechtlichen Verpflichtung (Hinweis E 7.3.1980, 64/79).