Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.1985

Geschäftszahl

85/08/0131

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3177/79 E 22. Mai 1981 VwSlg 10465 A/1981 RS 1

Stammrechtssatz

Der Bescheid eines Sozialversicherungsträgers, mit dem in einer Leistungssache die Wiederaufnahme verfügt wird, ist im Verwaltungsweg mit Einspruch an den Landeshauptmann zu bekämpfen.