Verwaltungsgerichtshof
24.10.1985
85/08/0131
Der Gegenstand eines auf die Übergangsbestimmung des Artikel römisch vier, Absatz 5, der 40. ASVG-Novelle gestützten Pensionsantrages ist nicht dieselbe Sache wie die auf die frühere Rechtslage gestützte Abweisung eines Pensionsantrages im Jahr 1971.