Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.10.1985

Geschäftszahl

85/08/0131

Rechtssatz

Der Gegenstand eines auf die Übergangsbestimmung des Artikel römisch vier, Absatz 5, der 40. ASVG-Novelle gestützten Pensionsantrages ist nicht dieselbe Sache wie die auf die frühere Rechtslage gestützte Abweisung eines Pensionsantrages im Jahr 1971.