Verwaltungsgerichtshof
30.01.1986
85/08/0116
GRS wie 85/08/0041 E 30. Mai 1985 RS 1
Ausführungen zum sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich eines (im Instanzenzug ergangenen, rechtskräftigen) Bescheides betreffend die Feststellung der Versicherungspflicht einer Person (Geltung auch für die Zukunft bis zu einer Änderung der maßgeblichen Sach- oder Rechtslage) sowie dementsprechend zur Bindungswirkung einer solchen Feststellung. (Hinweis auf E vom 20.9.1984, 82/08/0087)