Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1986

Geschäftszahl

85/08/0116

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/08/0135 E 21. März 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Durch Maßnahmen unzuständiger Versicherungsträger wird die Verjährung nicht unterbrochen.