Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1986

Geschäftszahl

85/08/0116

Rechtssatz

Die über Ersuchen des Beitragsschuldners, ihm Beiträge vorzuschreiben, erfolgte Übersendung entsprechender Kontoauszüge, aus denen sich die vom Krankenversicherungsträger errechnete Höhe der Beiträge ergibt, stellt eine Maßnahme im Sinne des Paragraph 68, Absatz eins, letzter Satz ASVG dar.