Verwaltungsgerichtshof
30.01.1986
85/08/0116
Die über Ersuchen des Beitragsschuldners, ihm Beiträge vorzuschreiben, erfolgte Übersendung entsprechender Kontoauszüge, aus denen sich die vom Krankenversicherungsträger errechnete Höhe der Beiträge ergibt, stellt eine Maßnahme im Sinne des Paragraph 68, Absatz eins, letzter Satz ASVG dar.