Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.03.1990

Geschäftszahl

85/08/0099

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Sozialversicherungspflicht kommt es nicht darauf an, wie das zu beurteilende Arbeitsverhältnis von den Vertragspartnern angesehen oder bezeichnet wird, sondern vielmehr auf die inhaltliche Gestaltung dieser Beschäftigung (Hinweis E 10.11.1988, 85/08/0171). Die vertragliche Vereinbarung ist zur rechtlichen Beurteilung des Kriteriums der persönlichen Abhängigkeit überdies nur dann heranzuziehen, wenn sie nicht von den tatsächlichen Gegebenheiten abweicht (Hinweis E 10.11.1988, 86/08/0052).