Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.1987

Geschäftszahl

85/08/0093

Rechtssatz

Mangels einer familienrechtlichen Unterstützungs- und Beistandspflicht spricht die Vermutung nicht für eine unentgeltliche Beschäftigung im Rahmen bloß familienhafter Beziehung (hier: Tätigkeit der Enkelin, deren Mutter noch lebte, im Geschäft der Großmutter; Hinweis E 7.7.1983, 0129/80).