Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.1987

Geschäftszahl

85/08/0093

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0129/80 E 7. Juli 1983 VwSlg 11120 A/1983 RS 6

Stammrechtssatz

Zur Abgrenzung der familienhaften Beschäftigungsverhältnisse zwischen Angehörigen von solchen, die in wechselseitigen rechtlichen Verpflichtungen ihren Grund haben kommt es darauf an, ob nach dem Parteiwillen oder den Umständen des Falls die Arbeitsleistung das Gepräge einer unentgeltlichen Gefälligkeit hat (Hinweis E 26.2.1981, 2922/78 und E 10.10.1980, 1205/78, VwSlg 10258 A/1980).