Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.1987

Geschäftszahl

85/08/0093

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/08/0030 E 15. Mai 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Die Vermutung spricht im Verhältnis zwischen minderjährigen Kindern und ihren Eltern für den Ausfluss einer familienrechtlichen Mitarbeitsverpflichtung. Die Begründung eines Dienstverhältnisses zwischen solchen Kindern und ihren Eltern ist eher als Ausnahmefall (atypisch) anzusehen (Hinweis E 26.2.1981, 2922/78 = ZfVB 1982/3/881; E 26.4.1984, 82/08/0019 = ZfVB 1985/1/164; E 19.12.1985, 84/08/0187).