Verwaltungsgerichtshof
25.05.1987
85/08/0093
GRS wie 82/08/0030 E 15. Mai 1986 RS 2
Die Vermutung spricht im Verhältnis zwischen minderjährigen Kindern und ihren Eltern für den Ausfluss einer familienrechtlichen Mitarbeitsverpflichtung. Die Begründung eines Dienstverhältnisses zwischen solchen Kindern und ihren Eltern ist eher als Ausnahmefall (atypisch) anzusehen (Hinweis E 26.2.1981, 2922/78 = ZfVB 1982/3/881; E 26.4.1984, 82/08/0019 = ZfVB 1985/1/164; E 19.12.1985, 84/08/0187).