Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.1986

Geschäftszahl

85/08/0072

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2662/78 E 24. Oktober 1980 RS 1

Stammrechtssatz

Zur Abgrenzung des Beschäftigungsverhältnisses nach Paragraph 4, Absatz 2, ASVG von anderen Formen rechtlicher Gestaltung der Beschäftigung ist das Merkmal der Dauer zwar in der Regel wenig aussagekräftig, in Grenzfällen, wie zB bei ganz kurzfristigen Beschäftigungen, kann es aber von Bedeutung sein.