Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.1986

Geschäftszahl

85/08/0072

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1836/56 E 4. Dezember 1957 VwSlg 4495 A/1957 RS 17

Stammrechtssatz

Das Entgelt ist in der Regel nicht geeignet, als Unterscheidungsmerkmal dafür zu dienen, ob dem Anspruch ein abhängiges oder ein unabhängiges Arbeitsverhältnis zugrunde liegt.