Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.11.1987

Geschäftszahl

85/08/0063

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/08/0173 E 11. Oktober 1984 RS 2

Stammrechtssatz

Für die Beurteilung, ob persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vorliegt, sind die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, sowie deren Verhältnis zueinander maßgebend (Hinweis E 10.11.1983, 139/80).