Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.1985

Geschäftszahl

85/08/0058

Rechtssatz

Ein allfälliges Fehlverhalten der Behörde in anderen Fällen gibt dem Bfr nicht das Recht auf ein gleiches Fehlverhalten der Behörde in seinem Fall, denn das Ergebnis wäre ein Anspruch auf Anwendung der Begünstigungsbestimmung des Paragraph 12, Absatz 4, AlVG trotz fehlender Berücksichtigungswürdigkeit, was ein innerer Widerspruch wäre (Hinweis E VfGH 28.6.1976, B 291/75, E 28.9.1976, B 47/76).