Verwaltungsgerichtshof
19.03.1991
85/08/0042
GRS wie 83/10/0038 E 7. November 1983 RS 3
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH geht die Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes einer Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften vor.