Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1991

Geschäftszahl

85/08/0042

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/27 90/18/0001 1

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung eines angefochtenen Berichtigungsbescheides ist von seiner berichtigten Fassung auszugehen, wobei der berichtigte Bescheid rückwirkend, nämlich als zur Zeit seiner Erlassung, als berichtigt anzusehen ist (Hinweis B VS 10.12.1986, 86/11/0007, VwSlg 12329 A/1986).