Verwaltungsgerichtshof
30.05.1985
85/08/0041
Ausführungen zum sachlichen und zeitlichen Geltungsbereich eines (im Instanzenzug ergangenen, rechtskräftigen) Bescheides betreffend die Feststellung der Versicherungspflicht einer Person (Geltung auch für die Zukunft bis zu einer Änderung der maßgeblichen Sach- oder Rechtslage) sowie dementsprechend zur Bindungswirkung einer solchen Feststellung. (Hinweis auf E vom 20.9.1984, 82/08/0087)
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
AW 85/08/0011