Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.1989

Geschäftszahl

85/07/0298

Rechtssatz

Die Auflage - eine pflichtbegründende Nebenbestimmung eines dem Hauptinhalt nach begünstigenden Verwaltungsaktes - unterscheidet sich von der Beendigung - welche die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes von einem ungewissen künftigen Ereignis abhängig macht - im öff Recht analog dem Privatrecht dadurch, daß ihre Nichtbefolgung den Bestand des Aktes, dem sie beigefügt wird, nicht berührt.