Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.1989

Geschäftszahl

85/07/0298

Rechtssatz

Ein allenfalls bestehender konsenswidriger Zustand wird durch die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung, die sich darauf bezieht, vor ihrer rechtmäßigen Ausübung nicht zu einem gesetzmäßigen (Hinweis E 31.5.1983, 83/07/0133).