Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.1985

Geschäftszahl

85/07/0112

Rechtssatz

Die Verpflichtung des Inhabers einer Anlage zu Maßnahmen bzw zum Kostenersatz iSd Paragraph 31, Absatz 3, WRG 1959 ist von einem Verschulden unabhängig.