Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.03.1986

Geschäftszahl

85/06/0185

Rechtssatz

Ob das Verschulden des Parteinvertreters hinsichtlich der Überwachungspflicht über seine Angestellten schwer ist, ist ohne rechtliche Bedeutung (Hinweis E 10.6.1983, 83/04/0091).