Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.1988

Geschäftszahl

85/06/0081

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/06/0258 E 24. Oktober 1985 RS 3

Stammrechtssatz

Nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 5.10.1964, 2216/63) ist eine Projektänderung dann einzuräumen, wenn damit ein Versagungsgrund aus der Welt geschaffen werden kann. Damit soll verhindert werden, dass einem Projektswerber gleichsam unvorbereitet eine Ablehnung zuteil wird, ohne dass ihm die Möglichkeit einer Anpassung des Vorhabens an das Gesetz eröffnet wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1985060081.X07