Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.1985

Geschäftszahl

85/06/0006

Rechtssatz

Paragraph 30, Absatz 2, ZPO hat für das Verwaltungsverfahren keine Geltung, sodass es nicht genügt, wenn ein Rechtsanwalt in einer Berufung auf diese ZPO - Bestimmung verweist.