Verwaltungsgerichtshof
28.01.1986
85/05/0145
Eine zulässige Berufung eines Nachbarn wird nicht dadurch unzulässig, dass der Bauwerber sein ursprüngliches Projekt im Zuge des Berufungsverfahrens abändert. Im Zweifel kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Bauwerber sein ursprüngliches, von der Baubehörde erster Instanz bewilligtes Projekt zurückgezogen hat.
ECLI:AT:VWGH:1986:1985050145.X01