Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.1986

Geschäftszahl

85/05/0145

Rechtssatz

Eine zulässige Berufung eines Nachbarn wird nicht dadurch unzulässig, dass der Bauwerber sein ursprüngliches Projekt im Zuge des Berufungsverfahrens abändert. Im Zweifel kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Bauwerber sein ursprüngliches, von der Baubehörde erster Instanz bewilligtes Projekt zurückgezogen hat.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1986:1985050145.X01