Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1985

Geschäftszahl

85/05/0126

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1512/69 B 28. November 1969 RS 1

Stammrechtssatz

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes kann nur auf Abweisung der Beschwerde oder Aufhebung des Bescheides nicht aber auf dessen Abänderung lauten.