Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1985

Geschäftszahl

85/05/0126

Rechtssatz

Ist ein Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung bestimmter Maßnahmen gerichtet, so kann nicht zu Recht behauptet werden, dass im angeschlossenen Bauplan als Bestand dargestellte "Zeichnungen" auch Gegenstand der Baubewilligung waren.