Verwaltungsgerichtshof
17.12.1985
85/05/0126
Ist ein Antrag auf Erteilung einer Baubewilligung bestimmter Maßnahmen gerichtet, so kann nicht zu Recht behauptet werden, dass im angeschlossenen Bauplan als Bestand dargestellte "Zeichnungen" auch Gegenstand der Baubewilligung waren.