Verwaltungsgerichtshof
22.10.1985
85/05/0109
GRS wie 0338/56 E 30. September 1958 RS 1
Ein allfälliger Mangel des Parteiengehörs im Verfahren erster Instanz wird durch die im Berufungsverfahren mit der Berufung gegebene Möglichkeit der Stellungnahme saniert.