Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.10.1985

Geschäftszahl

85/04/0056

Rechtssatz

Bei einer Verurteilung nach Paragraph 10, IngG ist im Spruch auch anzugeben, dass der Geschädigte durch die inkriminierte Verhaltensweise die Standesbezeichnung "Ingenieur" unberechtigt geführt hat und ferner, ob dies im öffentlichen oder im Geschäftsverkehr geschehen ist.