Verwaltungsgerichtshof
01.10.1985
85/04/0056
Bei einer Verurteilung nach Paragraph 10, IngG ist im Spruch auch anzugeben, dass der Geschädigte durch die inkriminierte Verhaltensweise die Standesbezeichnung "Ingenieur" unberechtigt geführt hat und ferner, ob dies im öffentlichen oder im Geschäftsverkehr geschehen ist.