Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.1987

Geschäftszahl

85/04/0050

Rechtssatz

Die bloße kommentarlose Wiedergabe der Ausführungen des gewerbetechnischen Amtsachverständigen der Behörde, ohne Ermittlungen und Feststellungen darüber anzustellen, welche Immissionen von der erweiterten Anlage ausgehen bzw zu erwarten sind, verstößt gegen das Begründungsgebot des Paragraph 60, AVG (Hinweis E 13.9.1978, 1835/77, E 5.5.1977, 2040/76).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1985040050.X05