Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.10.1985

Geschäftszahl

85/04/0032

Rechtssatz

Zur Vermeindung des Erlöschens der Genehmigung nach Paragraph 33, Absatz eins, GewO 1859 oder Paragraph 80, Absatz eins, GewO 1973 genügt das konsensgemäße Betreiben wesentlicher Anlagenteile.