Verwaltungsgerichtshof
01.04.1987
85/03/0057
Gegenstand der nachprüfenden Kontrolle durch den VwGH ist die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides. Vermag der Verwaltungsgerichtshof im Rahmen dieser Prüfung keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides zu erkennen, ist es ohne Belang, ob und gegebenenfalls welche Mängel dem erstinstanzlichen Verfahren anhafteten.