Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.07.1985

Geschäftszahl

85/03/0041

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0541/50 E 7. Mai 1951 VwSlg 2078 A/1951 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens kann nicht wegen Mangelhaftigkeit des früheren Verfahrens oder wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung des im früheren Verfahren vorgelegten Tatbestandes stattfinden.