Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.1986

Geschäftszahl

85/03/0036

Rechtssatz

Die in Ansehung des Betriebes eines Snack-Restaurants erteilte Bewilligung zur Aufstellung von Tischen und Stühlen auf der Straße schließt auch die Befugnis zum Aufstellen eines Tisches zum Anrichten von Getränken und Speisen in sich.