Verwaltungsgerichtshof
29.01.1986
85/03/0036
Die in Ansehung des Betriebes eines Snack-Restaurants erteilte Bewilligung zur Aufstellung von Tischen und Stühlen auf der Straße schließt auch die Befugnis zum Aufstellen eines Tisches zum Anrichten von Getränken und Speisen in sich.