Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.1985

Geschäftszahl

85/02/0194

Rechtssatz

Von einer sicheren Fahrweise kann nicht verlässlich auf das Nichtvorliegen einer Alkoholisierung gesprochen werden (Hinweis E 28.2.1985, 85/02/0096).