Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.1985

Geschäftszahl

85/02/0190

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0093/53 B 7. April 1954 VwSlg 3375 A/1954 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Beschwerde die sich ausschließlich auf die Behauptung der Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte beschränkt, ist wegen Unzuständigkeit des VwGH zurückzuweisen.