Keine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch einen Ausspruch, dass durch ein gegen § 11 Abs 1 StVO verstoßendes Verhalten "ein Verkehrsunfall verursacht wurde".Keine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch einen Ausspruch, dass durch ein gegen Paragraph 11, Absatz eins, StVO verstoßendes Verhalten "ein Verkehrsunfall verursacht wurde".