Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.1985

Geschäftszahl

85/02/0119

Rechtssatz

Keine Rechtsverletzungsmöglichkeit durch einen Ausspruch, dass durch ein gegen Paragraph 11, Absatz eins, StVO verstoßendes Verhalten "ein Verkehrsunfall verursacht wurde".