Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1985

Geschäftszahl

85/02/0112

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1012/73 E 6. Februar 1974 RS 3

Stammrechtssatz

In Fällen der Gefährdung des Lebens und der Gesundheit von Menschen, wie des Lenkens eines Kfz ohne Berechtigung sowie der Verwendung eines technisch mangelhaften Kfz, hat die Behörde mit aller Strenge entgegenzutreten. Das Lenken eines Kfz ohne Berechtigung gehört zu den gröbsten Verstößen gegen das KFG (Hinweis E 19.4.1961, 2482/60, E 16.1.1963, 853/62 und E 16.9.1971, 677/71).