Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.02.1985

Geschäftszahl

85/02/0111

Rechtssatz

Der Spruch:

"Ein Fahrrad .... gelenkt und in der Folge die Vorführung zum Arzt verweigert ..." widerspricht dem Paragraph 44, a Litera a, VStG.