Verwaltungsgerichtshof
14.02.1985
85/02/0089
GRS wie 2612/80 E 14. Jänner 1981 RS 2
Durch das Lenken eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand wird die Verwaltungsvorschrift des Paragraph 5, Absatz eins, StVO verletzt (eine zusätzliche Anführung des Paragraph 99, Absatz eins, Litera a, StVO ist nicht erforderlich).