Verwaltungsgerichtshof
14.02.1985
85/02/0013
GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 7
Das Zurkenntnisbringen einer Anzeige, in der die Tat hinsichtlich aller, der späteren Bestrafung zugrundeliegenden Sachverhaltselemente eindeutig umschrieben ist mit der Aufforderung zur Rechtfertigung, stellt eine den Eintritt der Verfolgungsverjährung unterbrechende Verfolgungshandlung im Sinne des Paragraph 32, Absatz 2, VStG 1950 dar.