Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1985

Geschäftszahl

85/01/0256

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/17/0020 B 23. März 1981 RS 1

Stammrechtssatz

Die versäumte Handlung ist SPÄTESTENS gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag nachzuholen.