Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.1987

Geschäftszahl

85/01/0207

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/01/0286 E 27. November 1985 RS 2

Stammrechtssatz

Die Bestrafung wegen Übertretung passrechtlicher und den Aufenthalt von Staatsbürgern im Ausland regelnder Vorschriften kann für sich allein nicht als Verfolgung iSd Konvention gewertet werden.